TaxWolf Wissen · 4. Oktober 2026

FiFo bei Kryptowerten: Warum jede Wallet steuerlich für sich betrachtet wird

Mehrere Käufe derselben Kryptowährung zu verschiedenen Kursen werfen beim Verkauf eine Kernfrage auf: Welche Einheit gilt als veräußert? Das aktuelle BMF-Schreiben verlangt eine walletbezogene Betrachtung und eine konsequente Methode.

Far Quliet Ahmad · Steuerberater

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Wer Bitcoin oder Ether über Jahre in mehreren Tranchen kauft, hält steuerlich nicht einfach einen einheitlichen Gesamtbestand. Für Gewinn und Haltefrist kommt es darauf an, welche konkreten Einheiten veräußert wurden. Das kann über Steuerpflicht, Gewinnhöhe und die Nutzung der Jahresfrist entscheiden.

Einzelbetrachtung hat Vorrang

Nach dem BMF gilt zunächst der Grundsatz der Einzelbetrachtung. Können angeschaffte Einheiten anhand der Aufzeichnungen eindeutig der späteren Veräußerung zugeordnet werden, ist diese tatsächliche Zuordnung maßgeblich.

Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Haltefrist grundsätzlich die zuerst angeschafften Kryptowerte einer Handelsbezeichnung als zuerst veräußert. Für die Wertermittlung nennt das BMF die Durchschnittsmethode. Vereinfachend darf auch für die Wertermittlung FiFo – „First in, first out“ – verwendet werden.

FiFo gilt nicht pauschal über alle Wallets

Besonders relevant ist der Satz der Finanzverwaltung, dass eine walletbezogene Betrachtung gilt. Bitcoin auf einer Hardware-Wallet, bei einer zentralen Börse und in einer weiteren Self-Custody-Wallet bilden daher nicht automatisch einen einzigen FiFo-Topf.

Innerhalb einer Wallet ist die gewählte Methode für eine bestimmte Kryptowährung beizubehalten, bis der Bestand dieser Handelsbezeichnung vollständig veräußert wurde. Erst nach vollständiger Veräußerung und einem späteren Neuerwerb kann die Methode für diesen Wallet-Bestand neu gewählt werden. Für unterschiedliche Kryptowährungen bestehen gesonderte Wahlrechte.

Interne Transfers dürfen nicht wie Verkäufe aussehen

Eine Übertragung zwischen eigenen Wallets ist wirtschaftlich regelmäßig kein Verkauf. In Exportdateien kann sie aber wie ein Abgang auf der einen und ein Zugang auf der anderen Seite erscheinen. Ohne Zuordnung gehen ursprüngliches Kaufdatum und Anschaffungskosten verloren – und eine Steuersoftware kann fälschlich einen Verkauf oder einen Erwerb mit unzutreffendem Kurs annehmen.

Deshalb sollten interne Transfers über Transaktionshash, Menge, Zeitpunkt, Sender- und Empfänger-Wallet sowie Gebühren miteinander verknüpft werden. Die Historie muss auf der Ziel-Wallet fortgeführt werden. Bei UTXO-basierten Kryptowerten wie Bitcoin ist außerdem zu beachten, dass Wechselgeld an die eigene Adresse die ursprünglichen Anschaffungsdaten fortführt.

Gute Daten entscheiden vor der Rechenmethode

FiFo ersetzt keine fehlende Transaktionshistorie. Benötigt werden Börsenexporte, Wallet-Listen, On-Chain-Daten und eine Kennzeichnung eigener Transfers. Wer erst nach Jahren rekonstruiert, sollte Daten sichern, bevor Börsenkonten geschlossen oder Exportzeiträume eingeschränkt werden.

Rechtsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.